Rechtsprechung
BGH, 23.10.1981 - I ZR 157/79 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Auslieferung eines Frachtgutes - Schaden am Speditionsgut beim Entladen - Lieferung der Fracht einen Tag vor dem vereinbarten Termin - Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einwilligung in die vorzeitige Lieferung
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KVO § 29; GüKG § 20 Abs. 1; GüKG § 26; GüKG § 106; HGB § 429; HGB § 436; HGB § 437; HGB § 438
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1284
- MDR 1982, 379
- VersR 1982, 88
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.11.1979 - I ZR 28/78
Rechte und Pflichten eines Frachtführers im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen; …
Auszug aus BGH, 23.10.1981 - I ZR 157/79
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Frachtgut ausgeliefert im Sinne des § 29 KVO ist (Ergänzung zu Senatsurteil vom 9. November 1979 - I ZR 28/78 = NJW 1980, 833).Auslieferung oder das gleichbedeutende Ablieferung ( § 429 HGB) ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben ( BGH v. 9.11.79 - I ZR 28/78, NJW 80, 833 m.w.N. RGZ 108, 50, 55, 341, 342; 114, 308, 313, 314); entgegen der Auffassung der Revision ist die hiernach erforderliche Einwilligung des Empfängers Rechtsgeschäft (vgl. Helm in Großkomm. zu HGB Anm. 12 zu § 429 - S. D 70 1. Absatz) und nicht bloß Realakt; auf die Frage, ob der Ablieferung auf Seiten des Frachtführers die Annahme ( §§ 436-438 HGB, § 39 KVO) auf Seiten des Empfängers entspricht, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.
- BGH, 22.01.1971 - I ZR 108/69
Haftung des Güterfernverkehrsunternehmers
Auszug aus BGH, 23.10.1981 - I ZR 157/79
Es kann daher dahingestellt bleiben, ob der Anspruch auch aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung begründet werden könnte (vgl. BGHZ 55, 217, 219) [BGH 22.01.1971 - I ZR 108/69]; diese Rechtsgrundlage könnte in Betracht kommen, weil nach den Feststellungen des Berufungsgerichts die Hebebühne des Lastkraftwagens das Transportgut im Gewicht von 2, 7 t offensichtlich nicht halten konnte. - RG, 16.04.1924 - I 216/23
1. Inwieweit beschränkt der Art. 304b Abs. 2 des Versailler Vertrags die …
Auszug aus BGH, 23.10.1981 - I ZR 157/79
Auslieferung oder das gleichbedeutende Ablieferung ( § 429 HGB) ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben ( BGH v. 9.11.79 - I ZR 28/78, NJW 80, 833 m.w.N. RGZ 108, 50, 55, 341, 342; 114, 308, 313, 314); entgegen der Auffassung der Revision ist die hiernach erforderliche Einwilligung des Empfängers Rechtsgeschäft (vgl. Helm in Großkomm. zu HGB Anm. 12 zu § 429 - S. D 70 1. Absatz) und nicht bloß Realakt; auf die Frage, ob der Ablieferung auf Seiten des Frachtführers die Annahme ( §§ 436-438 HGB, § 39 KVO) auf Seiten des Empfängers entspricht, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. - RG, 22.09.1926 - I 430/25
1. Greift die einjährige Verjährung des § 414 HGB. auch dann Platz, wenn die …
Auszug aus BGH, 23.10.1981 - I ZR 157/79
Auslieferung oder das gleichbedeutende Ablieferung ( § 429 HGB) ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben ( BGH v. 9.11.79 - I ZR 28/78, NJW 80, 833 m.w.N. RGZ 108, 50, 55, 341, 342; 114, 308, 313, 314); entgegen der Auffassung der Revision ist die hiernach erforderliche Einwilligung des Empfängers Rechtsgeschäft (vgl. Helm in Großkomm. zu HGB Anm. 12 zu § 429 - S. D 70 1. Absatz) und nicht bloß Realakt; auf die Frage, ob der Ablieferung auf Seiten des Frachtführers die Annahme ( §§ 436-438 HGB, § 39 KVO) auf Seiten des Empfängers entspricht, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.
- OLG Bremen, 15.03.2001 - 2 U 120/00
Begriff der Ablieferung; Haftung des Frachtführers bei Abstellung von neuwertigen …
Eine davon als Rechtsbegriff zu unterscheidende "Anlieferung" ist nicht anzuerkennen (wie BGH v. 23.10.1981 - I ZR 157/79, MDR 1982, 379 = NJW 1982, 1284).Der Begriff der Ablieferung oder die gleichbedeutende Auslieferung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH, Urteil vom 9. November 1979 - I ZR 28/78 - NJW 1980, 833 - und vom 23. Oktober 1981 - I ZR 157/79 - NJW 1982, 1284, jeweils mit weiteren Nachweisen).
Der Bundesgerichtshof setzt in der eingangs bereits erwähnten Entscheidung vom 23. Oktober 1981 - I ZR 157/79 - NJW 1982, 1284 ausdrücklich den begrifflichen Inhalt von "Ablieferung" und "Auslieferung" gleich.
- OLG Düsseldorf, 15.11.2006 - 18 U 79/06
Paketverlust im Rahmen einer Multimodalbeförderung - Anwendbares Recht - …
Ablieferung ist der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH NJW 1982, 1284 und NJW-RR 1997, 222, 223). - OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - 18 U 27/05
Qualifiziertes Verschulden des Frachtführers beim Unterlassen hinreichender …
Ablieferung ist der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH NJW 1982, 1284; NJW-RR 1997, 222, 223).
- BGH, 11.07.1996 - I ZR 75/94
Ersatzpflicht des Spediteurs bei Beförderung von Transportgut im Güterfern- und …
Auch die danach erforderliche Zustimmung des Empfängers ist kein bloßer Realakt, sondern ein Rechtsgeschäft (BGH, Urt. v. 23.10.1981 - I ZR 157/79, TranspR 1982, 11, 12). - OLG Düsseldorf, 29.11.2006 - 18 U 73/06
Keine Haftung des Frachtführers nach § 425 Abs. 1 HGB nach vereinbarungsgemäßer …
Die Ablieferung ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH, NJW 1980, 833; BGH, NJW 1982, 1284). - OLG Köln, 13.12.1994 - 22 U 148/94
Kein Ersatzanspruch bei Beschädigung des Frachtgutes nach Auslieferung - …
Die Auslieferung ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH, NJW 1980, 833; BGH, NJW 1982, 1284). - OLG Hamburg, 05.10.2000 - 6 U 173/98 Unter Ablieferung ist der Vorgang zu verstehen, durch den der Frachtführer den Gewahrsam an dem Gut mit Einwilligung des Empfängers oder einer sonst berechtigten Person wieder aufgibt und diese in den Stand setzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (vgl. zur Problematik BGH in NJW 1982, 1284).
- OLG Stuttgart, 09.11.1994 - 3 U 72/94
Frachtrechtliche Haftung eines Spediteurs
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Nürnberg, 21.12.1989 - 12 U 3257/89
Auslegung des Begriffs der Ablieferung i.S.d. Art. 17 Übereinkommen über den …
Auslieferung oder die gleichbedeutende Ablieferung (§ 429 KGB) ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben; die Einwilligung des Empfängers ist Rechtsgeschäft (BGH NJW 1982, 1284; diese Entscheidung ist zu § 29 KVO ergangen; die dort genannten Grundsätze betreffen jedoch auch die Ablieferung nach Artikel 17 CMR ). - OLG Saarbrücken, 30.04.1993 - 4 U 52/92
Streit um Schadensersatzansprüche eines Transportversicherers wegen des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Fulda, 24.01.1992 - 1 S 3/91
Bestimmung der Anforderungen an das Verlorengehen von Blechen; Vorliegen einer …
Rechtsprechung
BGH, 09.10.1981 - I ZR 98/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Begriff des nachfolgenden Luftfrachtführers - Haftung des vertraglich gebundenen Frachtführers - Unterbeförderungsvertrag bei Übergabe des Frachtgutes an einen weiteren Beförderer
- VersR (via Owlit)
WA Art. 1 Abs. 3; WA Art. 30 Abs. 1; WA Art. 30 Abs. 3
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1982, 379
- VersR 1982, 60
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.05.1974 - I ZR 25/73
Schadenersatzanspruch wegen Beschädigung des Luftfrachtguts trotz ordnungsgemäßer …
Auszug aus BGH, 09.10.1981 - I ZR 98/79
Zum Begriff des nachfolgenden Luftfrachtführers (Ergänzung zu Urteil vom 20. Mai 1974 - I ZR 25/73).Durch Urteil vom 20. Mai 1974 - I ZR 25/73 (MDR 74, 995) hat der Senat auf die Revision des Klägers das Urteil des 5. Zivilsenats des Kammergerichts vom 19. Dezember 1972 aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
- BGH, 17.12.1956 - II ZR 274/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.10.1981 - I ZR 98/79
Das ist richtig; eine Bindung des Berufungsgerichts an die Beurteilung des Revisionsgerichts besteht nur wegen derjenigen Punkte, deren rechtsirrtümliche Würdigung die Aufhebung unmittelbar herbeigeführt hat; das Berufungsgericht soll nicht die vom Revisionsgericht gerügten Fehler wiederholen, im übrigen soll es in seiner Entscheidung frei sein (BGHZ 3, 32, 326 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50]; 22, 370, 374) [BGH 17.12.1956 - II ZR 274/55]. - BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50
Rechtsstellung verdrängter Beamter
Auszug aus BGH, 09.10.1981 - I ZR 98/79
Das ist richtig; eine Bindung des Berufungsgerichts an die Beurteilung des Revisionsgerichts besteht nur wegen derjenigen Punkte, deren rechtsirrtümliche Würdigung die Aufhebung unmittelbar herbeigeführt hat; das Berufungsgericht soll nicht die vom Revisionsgericht gerügten Fehler wiederholen, im übrigen soll es in seiner Entscheidung frei sein (BGHZ 3, 32, 326 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50]; 22, 370, 374) [BGH 17.12.1956 - II ZR 274/55]. - BGH, 10.05.1974 - I ZR 61/73
Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Schadensersatzregelung des Warschauer …
Auszug aus BGH, 09.10.1981 - I ZR 98/79
Für eine solche Auslegung spricht zunächst die Handhabung in den Fällen, in denen im Luftfrachtbrief des Ausgangsvertrages die nachfolgenden Frachtführer bereits mit aufgeführt werden (vgl. z.B. den Sachverhalt in dem vom Senat entschiedenen Fall I ZR 61/73).
- BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98
Haftung des Luftfrachtführers
Der im Luftfrachtbrief enthaltene Begriff "Shipper" (…vgl. Ruhwedel aaO Rdn. 304) entspricht in der englischen Übersetzung des Warschauer Abkommens dem Synonym "consignor", womit in der deutschen Übersetzung der "Absender", also derjenige gemeint ist, der den Luftfrachtführer im Beförderungsvertrag mit der Durchführung der Luftbeförderung beauftragt (vgl. BGH, Urt. v. 9.10.1981 - I ZR 98/79, LM Warschauer Abkommen Nr. 19; LG Frankfurt ZLW 1995, 357, 359; A. Gran, TranspR 1999, 173, 183). - LG Hamburg, 01.02.2019 - 328 O 197/14
Prospekthaftung: Fehlende Aufklärung über ein konkretes Vertragserfüllungsrisiko …
Dies gilt jedoch nur in denjenigen Punkten, wegen derer die Aufhebung als solche unmittelbar erfolgt ist, im Übrigen ist die Kammer in der Beurteilung frei (…vgl. BGH, Urteil v. 06.11.1951, I ZR 61/51, juris Rn. 10, dort zu § 565 Abs. 2 ZPO a.F.; BGH, Urteil v. 09.10.1981, I ZR 98/79, juris Rn. 5;… BGH, Urteil v. 16.06.2005, IX ZR 27/04, juris Rn. 24).